Wir alle wünschen uns ein sinnvolles und ausgefülltes Leben. Das gilt umsomehr für behinderte Menschen, zumal gerade sie oft einen ausgeprägten Leistungswillen zeigen. Für Blinde bedeutet nützliche Tätigkeit echte Lebensqualität und das für uns alle so wichtige Gefühl, gebraucht zu werden. Leider bieten jedoch Handel und Industrie infolge Rationalisierung und Automatisierung heute fast keine Arbeitsplätze für erblindete Handwerker an. Damit wächst wieder die Bedeutung des Blindenhandwerks. Das Hilfswerk blinder Handwerker e. V. (HbH) für Schleswig-Holstein wurde schon 1950 gegründet; in Lübeck wurde eine behördlich anerkannte Blindenwerkstatt mit einer Bürstenmacherei und einer Weberei eingerichtet. Durch die seit den 70er Jahren steigenden Bewerbungen und Einstellungen insbesondere von leistungsgeminderten bzw. mehrfachbehinderten Blinden wurde das alte Werkstattgebäude bald viel zu klein. Mit Unterstützung des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein wurde deshalb 1988 ein neues, modernes Gebäude erbaut, das den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Außerdem erhielten wir ab dem 1. Januar 1989 für einen Teilbereich die Anerkennung als Werkstatt für Behinderte durch die Bundesanstalt für Arbeit. So arbeiten wir in den Bereichen: Anerkannte Blindenwerkstatt für Leistungsstarke Tremser Werkstatt, WfB für Blinde im HbH, für Leistungsgeminderte und Mehrfachbehinderte. Produktion und Vertrieb der Blindenwaren und Zusatzwaren erfolgen in unserer Einrichtung nach gesetzlichen Bestimmungen, ein Punkt, auf den wir immer wieder hinweisen, da gerade im Blindenhandwerk leider sehr viele unseriöse Geschäfte gemacht werden, durch die vielleicht auch Ihr Vertrauen in unsere Arbeit schon gemindert wurde. Wir bemühen uns jedoch, in Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung und dem Sozialministerium für alle blinden Bewerber geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu höherer Produktion und erfordert verstärkte Absatzbemühungen. Da öffentliche Aufträge aufgrund der Sparmaßnahmen ständig rückläufig sind, sind wir mehr denn je auf Lieferungen an Handel, Industrie und den privaten Bereich angewiesen. Jeder Auftrag von Ihnen bedeutet also eine Hilfe und ein Stück Lebensqualität für unsere blinden Handwerker, die vom Schicksal erheblich benachteiligt wurden. Übrigens können Betriebe beim kauf von Blindenwaren 30 % des Rechnungsbetrages auf die eventuell zu leistende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. An dieser Stelle möchten wir uns schon einmal bei Ihnen für Ihr Interesse an unseren Produkten bedanken und würden uns freuen, wenn Sie uns einen Auftrag zukommen lassen! Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Sonderwünsche, so rufen Sie uns bitte an - wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.
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